Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für das Gewinnspiel "Gewinnspiel mit ROBINSON "(„Teilnahmebedingungen“)
Wenn Sie an unserem Gewinnspiel „Gewinnspiel mit ROBINSON“ teilnehmen, willigen Sie in die nachfolgend dargestellten Teilnahmebedingungen ein und nehmen nachstehend dargestellte Datenschutzhinweise zur Kenntnis.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für das Gewinnspiel „Gewinnspiel mit ROBINSON“ nachfolgend schlicht „Teilnahmebedingungen“ genannt, gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Gewinnspiel mit ROBINSON“.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG, Rabenhorststraße 1, 53572 Unkel.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigen Sie in diese Teilnahmebedingungen ein und nehmen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Die Teilnahme setzt die Kommunikationsmöglichkeit via E-Mail voraus.
(3) Teilnahmeberechtigte (Ziffer 2 Absatz 1) können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie sich im Teilnahmezeitraum über die Webseite www.rabenhorst.de/gewinnspiel-mit-robinson/ für einen Platz für das Gewinnspiel anmelden. Hierzu sind die als Pflichtfelder gekennzeichnete Daten in das vorgegebene Formular einzugeben. Insgesamt steht ein Gewinn zur Verfügung.
(4) Die Teilnahme ist bis zum 06.10.2025 um 23:59 Uhr möglich („Teilnahmeschluss“). Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einem Warenerwerb und/oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von dem Veranstalter.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen qualifizierten Teilnahmeberechtigten (Ziffer 2 Absatz 3) verlost der Veranstalter Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG einen Urlaub in den ROBINSON LANDSKRON in Österreich für 2 Personen und 7 Nächte im Sommer 2026! Die Organisation und Kosten der An- und Abreise trägt der Gewinner selbst.
(2) Der Gewinner wird innerhalb von vier Tagen nach Teilnahmeschluss (Ziffer 2 Absatz 4) unter allen Qualifizierten Teilnahmeberechtigten (Ziffer 2 Absatz 3) unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels Auslosung ermittelt.
(3) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(4) Das Gewinnspiel wird unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit des Gewinns angeboten. Der Gewinn steht nur einmal in der genannten Anzahl zur Verfügung. Der Veranstalter behält sich vor, die den für das Gewinnspiel beworbenen Preis durch gleichwertige und vergleichbare Preise mittlerer Art und Güte zu ersetzen.
4. Haftung und Freistellung
(1) Der Veranstalter, ebenso wie seine Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten, welche die Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen; in letzterem Falle haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
(2) Sollten trotz vorstehender Versicherungen und Übertragungen (Ziffer 4) Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
5. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Jeder Teilnehmer darf sich für das Gewinnspiel nur einmal anmelden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Der Teilnehmer darf sich aber für jeden neuen Aktionszeitraum des Gewinnspiels wieder neu bewerben.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
(3) Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung oder Fristen und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzubrechen, zu verlängern oder zu verkürzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.
8. Datenschutzerklärung
(1) Die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels Verantwortlicher ist die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG, Rabenhorststraße 1, 53572 Unkel.
(2) Datenschutzbeauftragter ist die
COMDOK GmbH, Herr Jörg Seibert, Eifelstraße 14, 53757 St. Augustin,
erreichbar u.a. unter dsb-hr@rabenhorst.de
(3) In Bezug auf die Kategorien personenbezogener Daten gilt: Verarbeitet zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden verschiedene personenbezogene Datentypen, wie insbesondere Name sowie Kontaktdaten (wie die Adresse und E-Mailadresse) sowie die vom Teilnehmer ggf. individuell übermittelten personenbezogenen Daten.
(4) Sämtliche im Zuge dieses Gewinnspiels verarbeiteten Daten, insbesondere durch die Teilnehmer zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten zum Gewinnversandt, werden ausschließlich für die Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet.
(5) In Bezug auf die Empfänger gilt: Die personenbezogenen Daten des Gewinnspiels werden der beauftragten Agentur / dem Postdienstleister/ dem Logistikunternehmen zwecks Zusendung der Gewinne übermittelt. Eine darüberhinausgehende Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
(6) Hinsichtlich der Übermittlung in Drittstaaten gilt: Der Verantwortliche/Veranstalter beabsichtigt nicht, die erhobenen personenbezogenen Daten an Drittstaaten zu übermitteln.
(7) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich zur Erfüllung eines Gewinnspiel-Vertrags sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO)
(8) In Bezug auf die Dauer der Speicherung gilt: Nach Ziehung des Gewinners und erfolgreicher Übergabe des Gewinns, werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gelöscht. Die Daten der Teilnehmer werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gelöscht
(9) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.rabenhorst.de/datenschutz
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Bedingungen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Gewinnspiel besteht nicht. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich unter https://www.rabenhorst.de/impressum
Viel Glück und Erfolg wünscht die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG!