Fragen & Antworten

…rund um unsere Rabenhorst Säfte

Worin liegt der Unterschied zwischen Nektar und Saft?

Während bei einem Fruchtsaft 100% Fruchtgehalt gegeben sein muss, sind in Nektaren lediglich bestimmte Mindestgehalte vorgeschrieben.

Ob wir bei Rabenhorst eine Frucht zu Saft oder zu Nektar verarbeiten, hängt von seinem Säuregehalt und der Menge ihres Fruchtfleisches ab. Der genaue Fruchtgehalt wird auf den Flaschenetiketten deklariert.

Vorgeschriebene Mindestfruchtgehalte für Nektare:
Je nach Frucht zwischen 25-50%, wobei folgende Kriterien maßgeblich sind:

  1. Früchte mit zum unmittelbaren Genuss geeigneten Saft: mindestens 50% (z.B. Äpfel und Orangen)
  2. Früchte mit saurem Saft, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: je nach Frucht zwischen 25-50% (z.B. Limetten, Brombeeren und Schwarze Johannisbeeren)
  3. Früchte mit geringem Säuregehalt oder viel Fruchtfleisch: zwischen 25-35% (z.B. Bananen und Mangos)


Bei Rabenhorst haben wir folgende aus Direktsäften gewonnene Nektare in Premium-Qualität im Angebot: Aprikose, Bio-Brombeere, Bio-Holunder, Bio-Kirsch, Bio-Pfirsich, Bio-Heidelbeere, Orange-Sanddorn, Bio-Schwarze Johannisbeere, Bio-Schwarzdorn, Williams-Christ-Birne.